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Der Mediator wird nach Zeitaufwand bezahlt, stellt also einen bestimmten Stundensatz in Rechnung. Da eine Einigung oft schon nach wenigen Treffen erzielt wird, halten sich die Kosten im Rahmen. In der Regel teilen sich die Parteien die Kosten des Mediators und tragen ihre ggf. darüber hinausgehenden Kosten, wie etwa die Beratungskosten eines Rechtsanwalts selbst. Dies obliegt aber der Vereinbarung der Parteien. Wegen genauerer Informationen können Sie mich gerne kontaktieren. |
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